Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der Neoquest GmbH an der Schulhausstrasse 14 in 8002 Zürich
Allgemein
Die Neoquest GmbH bietet in verschiedenen Regionen der Schweiz verschiedene Events unter der Marke «Outdoor Escape Room» an. Diese Events sind eine Mischung zwischen einer Schnitzeljagd und einem Escape Room. Es handelt sich dabei um eine fest definierte Route und aufeinander abgestimmte Rätsel, die während einer gemütlichen Rätseltour durch die Stadt, Park, Anlage etc. gelöst werden müssen.
Für die Lösung der einzelnen Rätsel stellt die Neoquest GmbH technische Hilfsmittel zur Verfügung.
Sollte ein Rätsel nicht in sinnvoller Zeit gelöst werden können, stehen den Teilnehmern immer 2 Hilfen (Tipps) zur Verfügung. Danach besteht immer noch die Möglichkeit sich die Lösung des Rätsels anzeigen zu lassen und danach mit dem nächsten Rätsel weiter zu fahren.
Die vorliegenden AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen der Neoquest GmbH und den Teilnehmer*innen eines Events vom Neoquest GmbH.

1. Vertragspartner

1.1 Anbieterin
Das Unternehmen Neoquest GmbH mit Sitz in Zürich (im Folgenden „Neoquest GmbH“ oder „Anbieterin“).
1.2 Teilnehmer*innen
Die Teilnehmer*innen (im Folgenden „Teilnehmer*innen“ oder „Kund*innen“)
Bei mehr als 5 Personen pro Buchung werden die Teilnehmer*innen in der Regel in Gruppen von zwei bis acht Personen aufgeteilt (im Folgenden „Gruppen“).

2. Vertragsschluss

2.1 Angebot
Neoquest GmbH bietet ihre Leistungen online auf ihrer Website und Drucksachen an. Ebenso können Offerten versendet werden.

2.2 Buchung

2.2.1 Direktbucher
Mit einem Klick auf den „Buchen“-Button gibt der Direktbucher ein verbindliches Angebot auf Kauf eines oder mehrerer Neoquest-Tickets ab. Der Vertrag mit dem Direktbucher kommt zustande, wenn die Neoquest GmbH per E-Mail eine Reservationsbestätigung zusendet oder zusenden lässt.
2.2.2 Offertenbuchung
Ebenso kann bei Neoquest GmbH telefonisch, via E-Mail, oder über die Webseite eine unverbindliche Offerte über den Verkauf von Neoquest-Tickets eingeholt werden. Der Vertrag per Offerte kommt zustande, wenn Neoquest GmbH eine Auftragsbestätigung zusendet.
2.2.3 Anerkennung der Vertragsbedingungen
Mit der Buchung eines Events anerkennen alle Teilnehmer*innen die online ersichtlichen Preise (Direktbucher) bzw. die in der Offerte aufgeführten Preise und nehmen die vorliegenden AGB der Anbieterin vorbehaltlos an.

2.3 Bezahlung
Die Direktbucher bezahlen das Event-Ticket Online auf dem Internetauftritt www.outdoorescaperoom.ch. Gekaufte Tickets können grundsätzlich nicht rückerstattet werden, auch wenn die tatsächliche Anzahl Teilnehmer*innen am Durchführungstag abweicht.
Bei Buchung einer Gruppe versendet Neoquest GmbH eine Gesamtrechnung.
Muss ein Ausstand infolge erfolgloser Mahnung auf dem rechtlichen Inkassoweg (Betreibungsverfahren) eingefordert werden, schuldet die Teilnehmer*in pro Auftrag zusätzlich pauschal 250.- CHF als Entschädigung für den Neoquest GmbH hierdurch entstandenen Aufwand.

3. Vertragsänderungen

3.1 Direktbucher

3.1.1 Annullation und Nichtantritt der Leistung (No Show)
Buchungen können grundsätzlich nicht annulliert werden, sondern nur angepasst oder verschoben werden. Bei einer Verhinderung der Teilnehmer*innen muss der Direktbucher die Anbieterin umgehend, spätestens 24h vor Eventbeginn informieren.
Bei Verhinderung der Teilnehmer*innen stellt Neoquest GmbH Gutscheine aus, die zu einem späteren Zeitpunkt
eingelöst werden können.
Entstehen durch eine Buchung über 20 Personen ausserordentliche Kosten, namentlich Gerätemiete, Kauf von verderblicher Ware, Personaldisposition, welche nach der Annulation nicht abgewendet werden können, bleibt eine Kostenbeteiligung vorbehalten.
Gebuchte, aber nicht angetretene Gastronomieleistungen werden ebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt, sofern uns dadurch Kosten entstanden sind.
3.1.2 Buchungsanpassungen
Das Event der Teilnehmer*innen kann kostenlos bis zu 48 Stunden vor Eventbeginn zeitlich verschoben werden. Sind externe Gastronomieleistungen gebucht, so gibt die Neoquest GmbH die Verschiebung dem externen Dienstleister umgehend bekannt.
Entstehen durch eine Buchung über 20 Personen ausserordentliche Kosten, namentlich Gerätemiete, Kauf von verderblicher Ware, Personaldisposition, welche nach der Annulation nicht abgewendet werden können, bleibt eine Kostenbeteiligung vorbehalten.
Gebuchte, aber nicht angetretene Gastronomieleistungen werden ebenfalls vollumfänglich in Rechnung gestellt, sofern uns dadurch Kosten entstanden sind.
Die Änderung erfolgt durch einen Anruf oder E-Mail bei der Neoquest GmbH.

3.2 Offertenbuchung

Gültigkeit der Offerte:
30 Tage (individuell je nach Frist)
Ihr Eventplatz muss bis spätestens 14 Tage (individuell je nach Frist) vor Eventdatum schriftlich bestätigt
werden.

Anzahl Teilnehmer bei Gruppen ab 20 angemeldeten Personen:
Die definitive Anzahl Teilnehmer muss bis 10 Tage vor Eventbeginn mitgeteilt werden.
Anzahl Teilnehmer bei Gruppen weniger als 20 angemeldeten Personen:
Die definitive Anzahl Teilnehmer muss bis 48h vor Eventbeginn mitgeteilt werden.

Abweichung der Anzahl Teilnehmenden, bei Gruppen ab 20 angemeldeten Personen:
Nehmen weniger als 90% der angemeldeten Personen am Event teil, so erfolgt die Verrechnung für 90% der
angemeldeten Personen.

Stornierungsbedingungen bei Gruppen ab 20 angemeldeten Personen.
Buchungen können wie folgt storniert werden:

Bis 20 Tage vorher kostenlos stornieren
7-19 Tage 50% der Kosten werden verrechnet
0-7 Tage 90 % der Kosten werden verrechnet

Buchungsanpassungen bei Gruppen ab 20 angemeldeten Personen:

Zeichnet sich eine massgebliche Veränderung an den Eventbedingungen ab, namentlich im Bezug auf
Teilnehmer*innen-Anzahl, Durchführungsort, Durchführungsdatum oder Eventdauer, muss die
Dienstleistungsnehmerin die Anbieterin umgehend, spätestens 48 Stunden vor Eventbeginn informieren.

Bis 20 Tage vorher kostenlos anpassen
10-19 Tage 5 % der Kosten werden verrechnet
2-9 Tage 10% der Kosten werden verrechnet

4.1 Eigene Leistungen
Neoquest GmbH bietet mit den Events verschiedene Einzelleistungen an. Die Spielinhalte und das Equipmentkönnen fortlaufend angepasst werden. Durchgeführt wird die jeweils aktuelle Version. Es besteht somit kein Anspruch auf inhaltsgleiche Veranstaltungen.
Die Neoquest GmbH behält sich vor, auch das Angebot auf der Website kurzfristig anzupassen.
Der Leistungsumfang der Anbieterin umfasst:
- Druchführung des gebuchten Events inkl. Betreuung
- Bereitstellung des nötigen Eventmaterials (Spieltasche, iPad etc.) - Reservations- und Informationsleistungen;
- Snacks und allfällige Überraschungen;
- Optional gewählte Leistungen (Gastronomie etc.).
Massgeblich für den konkreten Leistungsumfang der Anbieterin ist ausschliesslich der in der Reservations- bzw. Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungsumfang.
Vor der Benutzung ist ein Event-Ticket zu erwerben und am Durchführungstag der Betreuungsperson vorzulegen (elektronisch oder auf Papier). Das Neoquest-Ticket berechtigt zur Teilnahme am Event, der sowie der spielbedingten Geräte.

4.2 Drittleistungen
Neoquest GmbH vermittelt auf Wunsch als Rahmenprogramm zur Teilnahme an einem Event auch zusätzliche Leistungen von Partnerbetrieben (im Folgenden „Drittleistungen), wie z.B. Gastroleistungen.
Die Drittleistungen werden von diesen Partnerbetrieben erbracht und von ihnen in Rechnung gestellt.
Für die Verfügbarkeit, die Qualität und die Sicherheit dieser Drittleistungen sind ausschliesslich die jeweiligenLeistungserbringer verantwortlich.

5. Gewährleistung
Die Events werden in der freien Natur bzw. Ortschaft durchgeführt und die Route ist öffentlich zugänglich. Die Standpunkte sind unter Einhaltung allgemeiner Sorgfaltspflicht gewählt und ohne übermässige Gefahr erreichbar.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ist es trotz regelmässiger Überprüfung der Route möglich, dass einzelne Stationen für einen kurzen Zeitraum nicht bzw. nicht vollständig begehbar sind. Es ist aber technischgewährleistet, die einzelnen Spielstationen an Ausweichorten durchzuführen. Sollte eine Station nicht zu erreichen sein, kann telefonisch bei der Betreuungsperson eine Lösung erwirkt werden.
Die Teilnehmer*innen haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Gewährleistung gegen die Neoquest GmbH.
Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für die Nichtverfügbarkeit von Anleitungen, Instruktionen und sonstigen Informationen.

6. Teilnahmebedingungen

6.1 Voraussetzungen der Teilnahme
Die Teilnehmer*innen müssen in der Lage sein, Wanderungen (Teilweise auf Feldweg oder auf Kopfsteinpflaster) zu absolvieren und sich im Gelände zu orientieren. Hierfür wird ein durchschnittliches Orientierungsvermögen vorausgesetzt. Besondere Ortskenntnisse sind nicht erforderlich.
Es wird ein Mindestalter von acht Jahren empfohlen. Für Schulklassen gilt eine Empfehlung ab der 5. Klasse. Kinder dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer Betreuungsperson teilnehmen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen. In jedem Team muss mindestens eine Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren sein.

6.2 Mindestausrüstung der Teilnehmer*innen
Für die Benutzung eines Events wird folgende Mindestausrüstung vorausgesetzt:
- Mindestens ein empfangs- und sendebereites Mobiltelefon pro Team, wobei allfällige Gesprächs- und Nutzungsgebühren zu Lasten der Teilnehmer*innen gehen.
- Für das Absolvieren der Events dem Wetter angepasste Freizeitkleidung und geeignetes Schuhwerk.

7. Haftung und Versicherung
Die Teilnehmer absolvieren die Events auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer. Die Teilnehmer*innen
Soweit gesetzlich zulässig übernimmt die Neoquest GmbH keine Haftung für direkte und indirekte Personen- oder Sachschäden, selbst wenn sie auf die Benutzung eines Events und der einzelnen Abschnitte auf einer Route zurückzuführen sind.
Der Haftungsausschluss gilt auch bei rechtswidriger Absicht und grober Absicht von Hilfspersonen. Etwas anderes gilt nur im Falle einer rechtswidrigen Absicht oder groben Fahrlässigkeit der Anbieterin selbst.
Für die Drittleistungen der Partnerbetriebe haftet die Neoquest GmbH nicht.

8. Datenschutz
Bei der Buchung eines Events werden Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
Beim Besuch des Internetangebots von der Neoquest GmbH werden die aktuell vom Telefon, Tablet, Computer oder ähnlichem Gerät verwendete IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des Computer sowie die betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu zehn Jahre betragen.
Personenbezogenen Daten, die etwa bei einer Bestellung oder per E-Mail mitgeteilt werden (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Personenbezogenen Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit es für die Erfüllung des Geschäftszweckes notwendig ist. Eine Weitergabe kann auch dann erfolgen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Soweit zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes eingehalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aller Teilnehmer für Rückfragen und Notfälle an die Operators des Events sowie die beteiligten Partnerbetriebe weiter gegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt nicht.

9. Geheimhaltung
Die Teilnehmer verpflichten sich, Inhalte des Spiels, darunter Aufgaben und Rätsel, Spielablauf und -aufbau nicht mit Dritten zu teilen. Ausserdem dürfen sie sie nicht für eigene oder fremde Zwecke verwenden. Foto- oder Videoaufnahmen von Spielinhalten dürfen nicht ohne Zustimmung von Neoquest GmbH angefertigt und verbreitet werden.

10. Newsletter
Mit der Buchung gibt der Kunde sein Einverständnis ab, dass die Anbieterin ihm ihren elektronischen Newsletter via E-Mail senden kann („Opt-in“).
Dieser Newsletter kann über einen entsprechenden Weblink in jeder versendeten E-Mail jederzeit und kostenlos abbestellt werden („Abmeldelink“).
In dem Newsletter weist die Neoquest GmbH ausschliesslich auf eigene Angebote hin.

11. Copyright
Jegliche Art von Kopieren, Vervielfältigen, Weitergeben und
Veröffentlichen von und/oder anderen Erzeugnissen von der Neoquest GmbH ist sowohl in elektronischer als auch in nicht-elektronischer Form nicht gestattet und wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

12. Sonstige allgemeine Bestimmungen

12.1 Salvatorische Klausel und Vollständigkeit
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für allfällige Vertragslücken.
Die Reservations-/Auftragsbestätigung und diese AGB stellen zusammen mit den Erläuterungen zu den „Frequently Asked Questions“ (FAQ) auf der Website von der Neoquest GmbH die gesamte rechtliche Vereinbarung zwischen der Anbieterin und den Kunden dar. Es gibt keine vertraglichen Nebenabreden.

12.2 Änderungen der AGB
Die Neoquest GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss auf der Website einsehbare Fassung.

12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und ihren Kunden untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für daraus resultierende Streitigkeiten ist der Sitz von der Neoquest GmbH in Zürich.
Stand: 3. Juni 2021
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